I. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainerin, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag (Veranstaltungen) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen während eines laufenden Vertrages werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
II. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Rechnungsstellung
- Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde, sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
- Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Durch die Übermittlung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax oder per elektronischer Post meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Er ist an diese Erklärung höchstens 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter die Teilnahme innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt. Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist daher nicht geschuldet, hängt insbesondere auch von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
- Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Dieser ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Die anmeldende Person haftet im Verhältnis zum Veranstalter auf die gesamten Teilnahmegebühren.
- Der Veranstalter wird für mehrstündige und/oder mehrtägige Veranstaltungen, wie Intensivtraining, Seminare und ähnliche Angebote, nach Zustandekommen des Vertrages die Teilnahmegebühren im Voraus berechnen. Im Übrigen werden die Gebühren im Anschluss an die Veranstaltung abgerechnet.
- Die Abrechnung erfolgt durch schriftliche Rechnung, welche bevorzugt per elektronischer Post (insb. E-Mail), sonst auf dem Postweg versandt wird.
III. Stornierung, Stornogebühren und Rücktritt
- Die Teilnahmeerklärung zu einer Veranstaltung kann nach Zustandekommen des Vertrages von dem Teilnehmer nur gemäß nachstehender Regelungen storniert werden:
- Bei Einzelstunden bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, ohne dass Stornogebühren berechnet werden. Bei späterer oder gar nicht erfolgender Stornierung ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
- Bei Veranstaltungen im Sinne der Regelung in II 5 dieser AGB werden folgende Stornogebühren erhoben:
- Bei einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Veranstaltungsgebühr berechnet
- Bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn werden 40 % der Veranstaltungsgebühr berechnet
- Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr berechnet
- Bei späteren Stornierungen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
- Der Veranstalter hat des Recht, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, wenn ihm die Durchführung wegen geringen Buchungsaufkommens aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist oder der / die Referent /in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.
- Dieses Recht besteht aber nur, wenn er die Umstände nachweisen kann und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Stornogebühren für die Kosten einer Unterbringung sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten,
- gegen Erstattung der Teilnahmegebühr, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen.
- ohne Erstattung der Teilnahmegebühr, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet.
- Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Stornogebühren für die Kosten einer Unterbringung sind auch in diesen Fällen ausgeschlossen.
IV. Vertragsdauer und Vergütung
- Der Vertrag beginnt und endet zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
- Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
- Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
V. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot oder den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Die Übertragung der dem Teilnehmer aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten bedarf der Zustimmung des Veranstalters in Textform.
- Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
VI. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Eine Kopie des Versicherungsnachweises ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
- Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
- Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
- Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
- Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
VII. Haftung
- Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist summenmäßig für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, nämlich pauschal 10.000.00,00 € je Versicherungsfall für Personen- und/oder Sachschäden und 250.000,00 € bei Vermögensschäden. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter im gleichen Umfang.
- Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
- Bei Verstößen gegen VI Ziffer 4 sind Ansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen.
VIII. Sonstige Bestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
- Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
(Stand Juni 2026)